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BAG 28.01.2025: Lohnabrechnung elektronisch erteilbar?

Das oberste Arbeitsgericht äußerte sich mit Urteil zur Frage, ob der Wunsch zahlreicher Unternehmen nach Erteilung einer Lohnabrechnung ausschließlich in elektronischer Form erfüllbar ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 GewO eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann, so das BAG, grundsätzlich auch erfüllt werden durch elektronisches Dokument zum passwortgeschützten Abruf im digitalen  Mitarbeiterpostfach. Das Unternehmen hatte Einzelheiten in einer Konzernbetriebsvereinbarung geregelt. Sofern Mitarbeiter keine Zugriffsmöglichkeit über ein privates Endgerät verfügen, bestand die Möglichkeit, Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken. Dem widersprach die Klägerin und verlangte, ihr weiterhin Abrechnungen in Papierform zu übersenden.

Das LAG sah in der Entgeltabrechnung zugangsbedürftige Erklärungen. Ein digitales Mitarbeiterpostfach sei nur dann als Empfangsvorrichtung geeignet, wenn der Arbeitnehmer es – anders als die Klägerin im Streitfall – für den Erklärungsempfang im Rechtsverkehr bestimmt habe. Dem entgegen betonte das BAG, die Abrechnungserklärung  sei eine sog. Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt.