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LAG Thüringen 22.12.2022: Zugang Schreiben, Bestreiten Inhalt

Die Klägerin machte mit Schreiben an ihren Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung für das Jahr 2019 geltend. Durch Einlieferungsbeleg der Briefsendung bei der Post mit Sendungsnummer konnte sie den Zugang nachweisen. Der Arbeitgeber trat dem durch einfaches Bestreiten im Prozess entgegen, der empfangene Brief habe den bezeichneten Inhalt, nämlich das Geltendmachungsschreiben nicht enthalten. Dies genügt jedoch nicht. Das LAG fordert insofern eine Erklärung, welchen anderen Inhalt

die Briefsendung gehabt haben soll. Mittels  einfachen Bestreitens im Prozess sei die Behauptung der Versenderin nicht zu Fall zu bringen. Der Empfänger (Arbeitgeber) wäre gefordert gewesen zu erklären, welchen anderen Inhalt die Briefsendung gehabt haben soll. Kommt der Empfänger dem nicht nach ist von der Richtigkeit des Vortrags des Absenders auszugehen.