News Internationales Vertragsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz

Neue Schiedsordnung der DIS seit 01.03.2018 in Kraft

Am 01.03.2018 trat die neue Schiedsgerichtsordnung der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. in Kraft. Sie enthält wesentliche Neuerungen zur Verfahrenseffizienz (zum Beispiel Reduktion der Dauer und Kosten). Zudem wird mit der Einführung gänzlich neuer Regelungen auf die zunehmende Komplexität nationaler und internationaler Streitigkeiten reagiert. Aus diesem Grund enthalten die neuen Regeln Bestimmungen zu Mehrvertragsverfahren, der Einbeziehung zusätzlicher Parteien sowie zur Bündelung von mehreren Schiedsverfahren. Die neue DIS-Ordnung soll die alternative Streitbeilegung v.a. in der Unternehmenspraxis attraktiver machen.


Der Sinnhaftigkeit einer Schiedsvereinbarung im innerdeutschen Kontext ist jedoch immer auch der Kostenlast gegenüber zu stellen. International macht es dem gegenüberin aller Regel Sinn, auf ein Schiedsverfahren auszuweichen. Hierfür können die neuen DIS-Regeln je nach Sitzstaat des Vertragspartners eine sinnvolle Grundlage bieten. Alternativen finden sich u.a. in Paris (ICC), London International Arbitration Court, Wien (Vienna International Arbitral Centre) und Stockholm (Stockholms Handeskammares Skiljedomsinstitut) neben den weiteren großen US-Organisationen (AAA, IBA) und den Asiatischen Schiedsinstitutionen (Sydney NSW, Singapore, HKAC, Cietac).