Das Unternehmen wurde durch spin-off aus einer renommierten Großkanzlei zunächst unter dem Namen HEINZE RECHTSANWÄLTE im April 2005 gegründet und firmiert seit 2020 unter HEINZE LEGAL CONSULTING. Seit Gründung haben wir schwerpunktmäßig im (internationalen) Handels- und Vertriebsrecht, Lizenzrecht, IP-Recht, Gesellschaftsrecht einschließlich Unternehmenstransaktionen (due diligence, mergers & acquisitions, Nachfolgethemen) und Arbeitsrecht beraten und vertreten.
Im Zentrum stehen technologieorientierte Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen und Dienstleister, hierunter der klassische Mittelständler bis hin zum Industriekonzern, im Arbeits-, Gesellschafts- und Erbrecht aber auch private Klienten.
Im Arbeitsrecht konzentrieren wir uns auf Fragen des Individualarbeitsrechts mit dem Schwerpunkt Kündigungsschutz sowie die Beratung von Betriebsräten im kollektiven Arbeitsrecht im Rahmen ihrer täglichen Arbeit.
Der Gründer Herr Yves Heinze, Legum Magister (LL.M. Univ. of Sydney) verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht verbunden mit dem Erwerb der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Jeder unserer Mitarbeiter verfügt über langjährige Berufserfahrung mit starkem internationalen Bezug.
Wir verfügen über ein dichtes Netz an ausländischen Korrespondenzanwälten.
Fließende Kommunikation auf Englisch in Wort und Schrift ist eine Selbstverständlichkeit.
Ihre Anfragen betreuen die unter Team genannten Anwälte gern.